• Rechtsanwalt Wolfgang Kophal • Leonorenstraße 102 • 12247 Berlin • Tel.: 030-774 30 50 •

Rechtsberatung Forderungseinzug Berlin

Forderungsbeitreibung – setzen Sie Ihr gutes Recht durch!

Recht zu haben und Recht durchzusetzen sind leider oft ‚zwei Paar  Schuhe'. Selbst wenn Sie einen Titel vor Gericht haben erwirken können,  bestehen oft weitere Risiken bezüglich der Realisierung Ihrer  Forderungen. Das Vorgehen nach ‚Schema F', wie es leider immer wieder  von einigen Inkassounternehmen angewandt wird, ist nicht immer  zielführend.

Da es keine festen Regeln gibt, welche Vollstreckungsmaßnahmen und  -verfahren die vermeintlich besten sind, ist umso mehr Erfahrung  gefragt, die Ihnen nur ein Rechtsanwalt bieten kann. In unserer Kanzlei  legen wir Wert auf einen individuellen Forderungseinzug. Je nach  Informationsstand über den Schuldner kommen verschiedene Verfahren in  Betracht.

Die reine Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher ist oft  nicht optimal geeignet, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, denn dessen  Bearbeitung dauert mitunter Monate. Speziell bei Schuldner-Firmen kann  dieser lange Zeitraum zum Forderungsausfall führen, wenn  zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt wurde. Der reine  Zwangsvollstreckungsauftrag greift nur, wenn keine weiteren  Informationen über den Schuldner vorliegen.

Die Forderungspfändung ist interessant, wenn die Schuldner  Unternehmen sind. Ist ein Kunde oder Auftraggeber des Schuldners  bekannt, so kann man die Forderung der Schuldnerfirma direkt bei diesem  Geschäftspartner pfänden. Ebenfalls interessant ist die Pfändung eines  Bankkontos des Schuldners. Zur Beschleunigung des Verfahrens, kann bei  dem Amtsgericht ein vorläufiges Zahlungsverbot erwirkt werden. Dies  bedeutet, der Drittschuldner (Bank des Schuldners) darf bis zum Erlass  des Pfändungsbeschlusses nicht mehr an den Schuldner zahlen. Ein solches  Zahlungsverbot wirkt bei Schuldnerfirmen oft Wunder, da diese auch  keine Löhne mehr auszahlen können, bis Ihre Forderung bedient wurde.

Auch die Pfändung von Arbeitslohn verspricht oftmals Erfolg.

Wir engagieren uns für die Beitreibung Ihrer Forderungen:

  • Bundesweiter Forderungseinzug
  • Schuldnerermittlung (auch in Kooperation mit Detekteien)
  • Schuldnerermittlung über führende Datenbanken
  • durch kostengünstige Pauschalen
  • durch Verhandlung von Ratenzahlungen
  • weit reichende Erfahrungen mit internationalem Kaufrecht
  • durch Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel
  • in Insolvenzverfahren
  • durch Vertretung in Gläubigerversammlungen