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Kein abstrakter Sicherheitszuschlag bei Betriebskostenvorauszahlungen
Wir haben im letzten Jahr das hier nachzulesende BGH-Urteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10 zum Mietrecht erstreiten können. Unsere negative Feststellungsklage hatte in den Vorinstanzen Erfolg und wurde vom BGH bestätigt. Es besteht also kein Raum für einen abstrakten, nicht durch konkret zu erwartende Kostensteigerungen für einzelne Betriebskosten gerechtfertigten "Sicherheitszuschlag" von 10%. Die NJW hat sich ebenfalls mit dem Urteil auseinandergesetzt.